Versicherungsrecht | 16.04.2024

Gebäudeversicherung zahlt nicht – Rechtsanwalt Versicherungsrecht

Die meisten Hauseigentümer haben eine Gebäudeversicherung bzw. Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Diese soll im Versicherungsfall die Kosten für die Wiederherstellung des Gebäudes übernehmen. Weil aber die Schadenssummen meist sehr hoch sind, schauen die Versicherer hier gerne „genau hin“. Nicht selten kommt es daher zu Anspruchskürzungen und zur Ablehnung der Einstandspflicht. Wie Ihnen ein Rechtsanwalt für Versicherungsrecht in dem Fall helfen kann, lesen Sie im folgenden Blog.

Gebäudeversicherung - was ist versichert?

Zwar hat jeder Versicherer seine eigenen Versicherungsbedingungen, jedoch ähnelt sich zumindest das versicherte Risiko in den Gebäudeversicherungen stark. Zu den versicherten Risiken zählen in der Regel:

  • Brand
  • Blitzschlag
  • Leitungswasser
  • Sturm, Hagel, Überschwemmungen oder sonstige "Naturkatastrophen"

Zunächst muss der Rechtsanwalt für Versicherungsrecht also prüfen, ob ein Versicherungsfall dem Grunde nach vorliegt. Zur Frage, wann genau beispielsweise ein Leitungswasserschaden vorliegt, gibt es vielfältige Rechtsprechung, die wir aufgrund unserer Erfahrung und Expertise kennen.

Schadensabwicklung und Versicherungsansprüche

Im Falle eines Schadens am Gebäude ist es wichtig, den Versicherungsanspruch korrekt und rechtzeitig anzuzeigen (§ 30 VVG). Dies kann die Einreichung von Dokumenten, Fotos und anderen Beweismitteln erfordern, um den Umfang des Schadens zu dokumentieren. Wir unterstützen Sie dabei, den Versicherungsfall anzuzeigen, sodass Sie von der Gebäudeversicherung die Entschädigung erhalten, die Ihnen zusteht.

Gebäudeversicherung - beliebte Einwände des Versicherers

Aufgrund hoher Schadenssummen in der Gebäudeversicherung kommt es regelmäßig vor, dass Versicherer Versicherungsansprüche kürzen oder gar ablehnen. Dabei beziehen sich die Versicherungen entweder auf ihre Versicherungsbedingungen oder die Rechtsprechung. Beliebte Kürzungs- oder Ablehnungsgründe sind:

  • Versicherungsfall ist nicht versichert (bspw. ein Leitungswasserschaden im Sinne der Versicherungsbedingungen liegt nicht vor)
  • Abzug "neu für alt"
  • Mitverschulden (§ 81 VVG)
  • Verletzung der Anzeigepflicht (§ 19 VVG)

In solchen Fällen ist es unerlässlich, zunächst von einem Rechtsanwalt für Versicherungsrecht die Versicherungsbedingungen und Ablehnungsgründe überprüfen zu lassen.

Rechtsanwalt Versicherungsrecht Karlsruhe

Sollte Ihre Gebäudeversicherung die Einstandspflicht ablehnen oder Leistungen kürzen, kann dies eine finanzielle Notlage bedeuten. Zudem muss - vor allem bei Wasserschäden - oft schnell gehandelt werden, um weitere Schäden zu vermeiden. Als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht prüfen wir Ihre Ansprüche und machen diese gegenüber der Versicherung geltend. Zudem profitieren Sie von unserer jahrelangen Erfahrung in der Prozessführung, sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen. Im Übrigen: Erfahrungsgemäß lehnen Versicherungen ihre Einstandspflicht außergerichtlich oft ab, um Sie dann - sobald Klage erhoben wird - zu zahlen. Eine zügige Klageerhebung kann daher oft ratsam sein.

Kontaktieren Sie uns:

Ihre Nachricht

Ihre Nachricht wurde gesendet. Vielen Dank!

Sie erreichen und auch telefonisch unter +49 721 / 943114-0.

Bitte beachten Sie folgendes: Durch die Zusendung einer E-Mail kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir ohne vorherige Vereinbarung keine Rechtsberatung per E-Mail erteilen können und keine fristgebundenen und Frist wahrenden Erklärungen entgegennehmen. Die Datenübertragung per Internet ist risikobehaftet. Dies sollten Sie insbesondere bei der Übersendung vertraulicher Informationen bedenken. Sollten wir eine E-Mail erhalten, gehen wir davon aus, dass wir zu deren Beantwortung per E-Mail berechtigt sind.