Wirtschaftsrecht | 08.12.2012

Krankenhausinkasso – Die Beitreibung von Krankenhausforderungen

Krankenhausinkasso – Firmeninkasso – Forderungen von Krankenhäusern und Ärzten

Seit Jahren sind wir im Rahmen der Beitreibung von Krankenhausforderungen und Arztforderungen tätig. Unsere Erfahrung ist groß. Die Erfolgsquote ist ebenfalls groß.

Anwalstkanzlei und Inkassobüro – ein großer Unterschied

Was unterscheidet uns von reinen „Inkassobüros“? Wir leisten mehr als gemeinhin mit Krankenhausinkasso oder Firmeninkasso verbunden wird. Wir sind Anwälte. Unsere Tätigkeit fällt unter die Schweigepflicht. Wir prüfen die Berechtigung von Forderungen sorgfältig.  Wir stehen mit unseren Mandanten in engem Kontakt. Wir kennen die Tricks der Schuldner. Wir sehen jedoch in der Regel den Einzelfall und finden häufig außergerichtliche Lösungen. Nicht jeder Schuldner handelt böswillig. Manche kommen gewiss unverschuldet in Notsituationen. Hinterbliebene sind gelegentlich völlig überfordert. Mitunter gelingt es, sie sanft auf den richtigen Weg zu führen. Selbstverständlich dürfen wir nur die Interessen unserer Mandanten vertreten. Deren Hauptinteresse liegt aber eben im Ausgleich der Forderung. Verhält sich ein Schuldner kooperativ, gibt es immer Mittel und Wege zur Lösung seines und damit des Problems unserer Klienten. Schließlich denken wir immer an die Reputation unserer Mandanten. Aggressives Inkasso verträgt sich damit nicht.

Die Kommunikation mit Schuldnern kann aufwendig sein

Nicht immer ist die Kommunikation mit Schuldnern allerdings leicht. Unsere Mitarbeiterinnen können ein Lied davon singen. Dass das Krankenhaus oder der Arzt für erbrachte Leistungen bezahlt werden will, ist für manche unverständlich, gar unverschämt. Der fehlende Versicherungsschutz etwa ist immer das Versagen anderer. Dabei kümmern sich viele schlichtweg um nichts. Dankbarkeit ist ein Fremdwort. Tatsächlich ist heute grundsätzlich niemand mehr  ohne Versicherungsschutz. Ein wenig Eigeninitiative ist allerdings erforderlich. Gelegentlich verschlägt es einem indes die Sprache. Vor allem dann, wenn es heißt, man solle doch von der Forderung absehen. Das Krankenhaus oder der Arzt seien doch so reich …

Selbst wenn es so wäre. Sollen Ärzte, Pflegepersonal, Reingigungs- und Küchenkräfte nicht bezahlt werden? Was ist das für eine Vorstellung?

Und aus Sicht der Krankenhäuser und der Ärzte? Was kann oder was ist zu beachten? Fragen Sie uns. Wir helfen Ihnen mit unserer Erfahrung gerne. Krankenhausinkasso ist nur ein Schlagwort. Bei uns erhalten Sie mehr. Fragen Sie unseren Partner Dr. Markus H. Schneider.

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