Verbandsrecht Karlsruhe

Verbandsrecht: In welchen Bereichen sind Verbände überhaupt tätig? Was ist wichtig für die Auswahl des richtigen Anwalts? Erfahren Sie hier mehr zur anwaltlichen Tätigkeit im Verbandsrecht und zu den herausragenden Kenntnissen von Dr. Schneider in diesem besonderen Rechtsgebiet.

Gibt es einen Unterschied zwischen Verbandsrecht und Vereinsrecht?

Die Worte Verein und Verband haben die gleiche Bedeutung. Beides bezeichnet eine Vereinigung bzw. Verbindung von Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks. Verbandsrecht ist damit letztlich nichts anderes als Vereinsrecht.

Anwendungsbereich

Gerade im Sport ist das Miteinander von Verbänden geprägt. Sportler sind Mitglieder eines Vereins. Der Verein ist Mitglied in einem Verband. Verbände sind wiederum Mitglied in einem Dachverband. Dieser wiederum ist Mitglied in einem Spitzenverband. Dieses Beziehungsgeflecht ist kompliziert, die Orientierung bei der Fülle verschiedener Rechtsgrundlagen schnell verloren.

Welche Erfahrung braucht der im Verbandsrecht tätige Rechtsanwalt?

Der im Verbandsrecht tätige Rechtsanwalt benötigt vertiefte Kenntnisse im Vereinsrecht. Für die unterschiedlichsten Problemstellungen in dem Beziehungsgeflecht Mitglied – Verein – Verband muss er Lösungen zur Hand haben. Die Strukturen innerhalb des Gebildes sind dem „Verbandsrechtler“ bekannt; so sollte er die Zusammenhänge innerhalb der Verbandsverwaltung kennen, bestenfalls hat er schon eine Verbandsversammlung nicht nur besucht, sondern auch gestaltet.

Welche Erfahrung bringt Dr. Schneider im Bereich Verbandsrecht ein?

Dr. Schneider ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht. Das Vereinsrecht und damit das Verbandsrecht sind Teil des Gesellschaftsrechts.

Seit Jahren ist er im Vorstand eines größeren Sportverbandes verantwortlich für alle Fragen zur Satzung und zu den Ordnungen des Verbandes (weiteres zum Sportrecht hier). In vielen Verfahren vor nationalen Verbandsgerichten und Schiedsgerichten, wie das CAS (Court of Arbitration for Sport) oder deutsche Pendant DIS (Deutsches Institut für Sportschiedsgerichtsbarkeit) hat er Sportler und Trainer vertreten. Die Gestaltung von Satzungen und die Überprüfung von Verfahren über die Bestrafung, etwa den Ausschluss von Mitgliedern gehören zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten. Mandanten sind die Verbände selbst, aber auch Mitglieder oder sonstige Verfahrensbeteiligte.

In welchen Bereichen sind Verbände tätig und spielt das Verbandsrecht dort eine wichtige Rolle?

In der Bundesrepublik Deutschland nehmen Verbände satzungsgemäß die Interessen der Mitglieder in zahlreichen Gebieten wahr:

Sport und Freizeitgestaltung, Bildung, Erziehung, Jugend, Fremdenverkehr, Bäder, Gaststätten, Hotels, Handels- und Genossenschaftswesen sowie sonstige gewerbliche Dienstleistungen, Handwerk und handwerksähnliche Berufe, Versicherungswesen, Kreditwesen, Kunst und Kultur.

Die Aufzählung ließe sich fortführen. Neben der Interessenwahrnehmung der Mitglieder stellen sich in all diesen Bereichen Fragen im Verbandsrecht, die mit Hilfe von Dr. Schneider schnell einer Lösung zugeführt werden. Neben der Wahrung der Rechte einzelner hat im Verbandsrecht die Erfüllung des satzungsgemäßen Zwecks immer im Vordergrund zu stehen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus H. Schneider

Sekretariat Dr. Markus H. Schneider

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Sportler, Ehrenamt, Sprachen

Selbst Jugendfußballer bei Mainz 05 und heute noch aktiv, steht Dr. Schneider seit Jahren im Ehrenamt Vorständen im Sportrecht beratend zur Seite. Seit zwölf Jahren ist er Mitglied des Vorstandes des Badischen Fußballverbandes (bfv). Dort ist er als Vorsitzender des Satzungsausschusses zuständig für die Satzung und Ordnungen des Verbandes. Für den Deutschen Fußballbund (DFB) und das Auswärtige Amt war er Referent im Rahmen internationaler Trainerausbildungen. Diese Lehrgänge werden ausschließlich auf Englisch oder Französisch durchgeführt. Beide Sprachen spricht Dr. Schneider fließend.

Die aktive Leidenschaft für den Sport und das Recht, sein jahrelanges Engagement für das Sportrecht, seine Internationalität, all das macht Dr. Schneider zu einem der wenigen wirklichen Experten dieser anspruchsvollen Materie Verbandsrecht.

FACHBEGRIFFE EINFACH ERKLÄRT

Hier finden Sie die Erklärung einiger der hier genannten Fachbegriffe.

SPORTRECHT
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Querschnittsmaterie. Betrifft eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Das Sportrecht behandelt die Sachverhalte und rechtlichen Probleme, bei der die Welt des Sports mit der Welt des Rechts zusammentrifft. Der Sportrechtler ist Allrounder und befasst sich mit allen Facetten des staatlichen Rechts und des autonom gesetzten Rechts der Sportverbände.

DOPING
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Versuch der Leistungssteigerung durch Anwendung (Einnahme, Injektion oder Verabreichung) von Substanzen verbotener Wirkstoffgruppen oder durch Einsatz verbotener Methoden (z.B. Blutdoping). Das Selbstdoping von Sportlern war früher nur sportverbandsrechtlich sanktioniert. Ende 2015 ist indes das Anti-Doping-Gesetz in Kraft getreten. Der Staat hat damit zum Ausdruck gebracht, dass die Sportverbände dem „Anti-Doping-Kampf“ nicht mehr gewachsen sind. Strafbar ist nun auch das Selbstdoping durch Sportler. Von staatlicher Seite bis dahin sanktioniert war lediglich das Verhalten Dritter als Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz, Selbstdoping war straffrei.

EIN-PLATZ-PRINZIP
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Für jedes Bundesland wird nur ein Landessportbund und für jede Sportart nur ein Spitzenverband in den Deutschen Olympischen Sportbund aufgenommen (DOSB) = § 6 Nr. 2 Satzung DOSB i.V.m. § 4 Nr. 2 AufnahmeO DOSB. IOC und internationale Fachsportverbände geben Ein-Platz-Prinzip vor.
Ausnahme: Boxen; hier gibt es international vier Fachsportverbände (WBA, WBO, WBC, IBF).

BERATER, MANAGER, SPIELERVERMITTLER...
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… vertreten Sportler bei Verhandlungen mit Vereinen, Veranstaltern und Sponsoren. Hier kommt es zu Verstößen gegen das Rechtsberatungsgesetz.
Also, nie ohne Rechtsanwalt!

SPONSORING
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Bereitstellung von Geld und/oder Sachmitteln und/oder Dienstleistungen durch Unternehmen für Personen und Organisationen im sportlichen, kulturellen, sozialen oder ökologischen Bereich. Dadurch erreicht der Unternehmer Markt- und/oder Kommunikationsziele. Für den Sport eine existentielle Geldquelle. Ein in der Praxis sehr relevanter Bereich.

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