Mietrecht | 20.03.2013
Wer haftet bei Schäden durch eine Dachlawine – Ralf Schulze Steinen gibt Experteninterviews für Radio und Presse!
Schneit es heftig, dann erhöht sich die Gefahr einer Dachlawine.
Geht eine Dachlawine ab, dann stellt sich die Frage, wer für die dabei entstehenden Schäden haftbar gemacht werden kann?
Die gleiche Frage gilt es zu beantworten, wenn ein Passant auf nicht geräumtem, also verschneitem und vereistem Gehweg zu Fall kommt und sich verletzt.
Die Frage ist dann: Wer hat seine Räum- und Streupflicht verletzt?
Bereits am 17.1o.2012 (Blogbeitrag: Dachlawine – Haftet der Gebäudeeigentümer?) und am 02.11.2012 (Blogbeitrag: Es schneit, es schneit…) hatten wir diese Fragen eingehend juristisch beleuchtet und beantwortet.
Die aktuelle Wetterlage in einigen Bereichen Deutschlands wirft dieses Fragen erneut auf.
Das öffentliche Interesse an deren Beantwortung ist groß, denn allzu schnell wird man „Opfer“ einer herabgehenden Dachlawine oder rutscht auf einem vereisten Gehweg aus, Gebäudeeigentümer werden schnell mit Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen konfrontiert.
Das Bedürfnis nach einer sach- und fachkundigen Beantwortung dieser Fragen aus juristischer Sicht hat u.a. die Deutsche Presseagentur (dpa) letzte Woche dazu bewogen, sich nach Experten umzuschauen, die diese Fragen beantworten können.
Schnell wurde die dpa auf schneideranwaelte.dev fündig.
Flankierend zu seinen Blogbeiträgen vom 17.10. und 02.11.2012 wurde unser Partner Ralf Schulze Steinen, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht, durch die dpa als Experte herangezogen und gleich zweimal interviewed. Seine Antworten auf diverse Fragen zu diesem Themenbereich wurden u.a am 15.03.2012 im Radio (RTL Radio 104.6 RTL – Berlins Hit Radio) und im Internet (ka-news.de) veröffentlicht.