Urheber- und Medienrecht | 11.08.2023

Filesharing-Abmahnung erhalten? Was Sie tun können!

Trotz Netflix, Amazon Video und ähnlichen Streamingdiensten nimmt die Relevanz von Filsharing und Abmahnungen in der heutigen digitalen Welt nicht ab. Es existieren ganze Kanzleien, die ihr Geschäftsmodell fast ausschließlich auf Abmahnungen ausgerichtet haben. Was Sie tun können, wenn Sie eine solche Abmahnung erhalten haben und warum Sie die Sache in der Regel nicht selbst in die Hand nehmen sollten, erklären wir im folgenden Blog.

Was ist Filesharing?

Bevor wir näher auf die rechtlichen Aspekte von Filesharing-Abmahnungen eingehen, möchten wir Ihnen zunächst einen kurzen Überblick über das Konzept des Filesharings geben. Filesharing ist eine Methode, bei der Nutzer Dateien, wie Musik, Filme, Bücher oder Software, über das Internet austauschen und verteilen können. Hierbei laden sie diese Dateien von anderen Nutzern herunter und stellen sie gleichzeitig anderen zum Download zur Verfügung. Hier liegt der wichtige Unterschied zum Download von Serien oder Filmen beispielsweise auf Netflix. Sie bieten die Dateien nicht für Dritte zum Download an.

Urheberrechtliche Probleme beim Filesharing

Obwohl Filesharing auf den ersten Blick praktisch erscheinen mag, stellen sich (urheberrechtliche-)Probleme. In der Regel sind die geteilten Dateien, insbesondere Filme, Musikalben oder Software, durch das Urheberrecht geschützt. Das bedeutet, dass die Urheber oder Rechteinhaber dieser Werke das exklusive Recht haben, über die Verbreitung und Nutzung ihrer Werke zu bestimmen.

Das unerlaubte Filesharing von geschützten Werken / Daten kann daher erhebliche Konsequenzen - meist zunächst in Form einer Abmahnung - haben. Rechteinhaber gehen aktiv gegen Urheberrechtsverletzungen vor und verfolgen diese oft auch strafrechtlich. Dabei können hohe Geldstrafen, Schadensersatzforderungen oder sogar gerichtliche Unterlassungsverfügungen drohen.

Filesharing-Abmahnung - was Sie tun sollten

Sollten Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten, sind in der Regel folgende Punkte zu beachten:

  • Bezahlen Sie die geforderte (Schadensersatz-)Forderung nicht ohne Prüfung!
  • Unterschreiben Sie die meist beigefügte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht vorbehaltslos!
  • Vermeiden Sie es, selbst mit der Abmahnkanzlei in Kontakt zu treten!

Dafür gibt es folgende Gründe:

Die Schadensersatzforderungen sind erfahrungsgemäß regelmäßig übersetzt. Die Abmahnkanzleien arbeiten oft mit Musterschreiben, Beträge werden selten auf den Einzelfall angepasst. Eine Einschätzung können wir anhand von einschlägiger Rechtsprechung und Erfahrungswerten abgeben. So sind zugleich oftmals auch die geforderten Rechtsverfolgungskosten unangemessen, da zu Ihren Lasten ein überhöhter Streitwert angesetzt wird.

Zudem sind die der Filesharing-Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärungen in der Regel zu weitreichend. Durch die Unterschrift verpflichten Sie sich unter Umständen dazu, für jegliche Art von zukünftigen Verstößen zu haften - auch für Verstöße Dritter! Daher kann es oftmals zweckmäßig sein - wenn überhaupt - eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Vordrucke aus dem Internet sind hierfür indes selten geeignet, da Sie entweder zu eng oder zu weit gefasst sind. Auch diesbezüglich stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung zur Seite!

Weiterhin sollten Sie darauf verzichten, selbst mit der Abmahnkanzlei in Kontakt zu treten, da dies die Gefahr birgt, die Urheberrechtsverletzung - unbewusst - einzugestehen. Lassen Sie sich von den oft sehr kurzen Fristen nicht unter Druck setzen und geben ohne vorherige Rechtsberatung keine Erklärung ab!

Filesharing-Abmahnung - Wie können wir Ihnen helfen?

Als Ihre kompetenten und erfahrenen Ansprechpartner im Urheberrecht und Medienrecht unterstützen wir Sie in allen Angelegenheiten rund um das Thema Filesharing und Urheberrecht:

  1. Außergerichtliche Vertretung: Wir beraten Sie umfassend über Ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Filesharing-Abmahnungen.
  2. Vertretung in Verfahren: Sollte das außergerichtliche Verfahren bereits abgeschlossen sein und Sie sind mit einer Klage konfrontiert, vertreten wir Sie im gerichtlichen Verfahren und wehren unberechtigte Ansprüche ab.
  3. Gütliche Einigung: Sollte es tatsächlich zu einem Urheberrechtsverstoß gekommen sein, ist eine außergerichtliche Einigung erstrebenswert. Hierdurch kann ein kostspieliges und langwieriges Gerichtsverfahren vermieden werden. Die gütliche Einigung stellt daher oft das kosten- und zeitsparendste Vorgehen dar. Dabei stehen wir in Verhandlungen mit den Rechteinhabern, um faire Lösungen zu finden.
  4. Prävention: Sollten Sie selbst Rechteinhaber sein, helfen wir Ihnen sowohl bei Schutz Ihrer Rechte. Sollten indes Rechtsverletzungen vorliegen, helfen wir Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

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