IT-Recht | 16.02.2024
Domainrecht – Rechtsanwalt IT-Recht Karlsruhe
Das Domainrecht befasst sich mit den Rechten und Pflichten von Domaininhabern oder solchen, die eine Domain anmelden wollen. Wettbewerbsrechtliche Abmahnung stehen im Domainrecht auf der Tagesordnung. Warum und was Sie dazu wissen müssen, lesen Sie im folgenden Blog.
Was eine "Domain" bedeutet
Damit die physikalische Kennung, die sogenannte IP-Adresse, für den Benutzer praktisch brauchbar wird, wird ihr die Domain als "Name" zugeordnet - beispielsweise: www.schneideranwaelte.de. Die Auswahl der Domain ist für Unternehmen von unschätzbarem Wert. Die Registrierung der Domain erfolgt über die DENIC (Deutsches Network Information Center). Unternehmen haben ein gesteigertes Interesse daran, eine "optimale" Domain für sich zu registrieren. Schließlich wollen Unternehmen leicht auffindbar sein, das heißt eine möglichst kurze und prägnante Domain registrieren. Außerdem liefert der Domainname in vielen Fällen meist selbst einen Wiedererkennungswert oder ist Teil der aufgebauten Marke. Das Domainrecht hat daher - auch - die Aufgabe, Marken und Namen zu schützen sowie Täuschung und Missbrauch zu verhindern.
Domainrecht - Rechtsquellen
Ein entsprechendes Gesetz zum Domain gibt es - noch - nicht, obwohl der Handel mit Domains auch zukünftig zunehmen wird. Das relevante ergibt sich daher vor allem aus der Rechtsprechung sowie aus Heranziehung des Namensrechts, des Markenrechts und des Wettbewerbsrechts.
In der Rechtsprechung ist beispielsweise längst anerkannt, das Internet-Domainnamen selbst auch schutzfähig ist, jedoch selbst auch Namens- oder Markenrechte verletzen kann (LG Mannheim, Urteil vom 09.03.1996 - 7 O 60/96 - "heidelberg.de").
In der Rechtsprechung zu Domainrecht hat bereits das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der Internet-Domain eine marken- oder kennzeichenrechtliche Stellung zukomment, die ihrerseits vom Eigentumsschutz des Art. 14 GG umfasst ist (BVerfG, Beschluss vom 24.11.2004 - 1 BvR 1306/02).
Was droht bei Rechtsverstößen?
Für den einzelnen Nutzer kann daher wichtig sein, auf was er achten muss, um nicht gegen geltendes Domainrecht zu verstoßen. Verstöße gegen das Kennzeichen- oder Markenrecht können beispielsweise Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche (§§ 1004, 823 BGB) nach sich ziehen. Meist löst schon die erstmalige Abmahnung zusätzliche Kosten aus, außerdem kann der Rechteinhaber die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangen.
Zugleich bestehen - sofern hierdurch potenzielle Kunden getäuscht werden - Überschneidungen sowie Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht (§ 4 UWG). In dem Fall drohen neben Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gleichfalls Gewinnabschöpfungsansprüche (§ 10 UWG).
Domainrecht - wann liegen Rechtsverstöße vor?
Zunächst liegt ein Verstoß gegen das Markengesetz vor, wenn Sie Ihrer Domain den Namen einer eingetragenen Marke geben und zusätzlich eine Verwechslungsgefahr besteht (§ 14 MarkenG).
Unzulässig nach der Rechtsprechung im Domainrecht ist es außerdem, potenzielle Kunden "irrezuführen", indem Sie eine sogenannte "Tippfehler-Domain" (wetteronlin.de statt wetteronline.de) erstellen und dort lediglich Werbung (hier: Werbung für Krankenversicherungen) schalten (BGH, Urteil vom 22.04.2014 - I ZR 164/12).
Außerdem hat die Rechtsprechung dem "Domain-Grabbing" einen Riegel vorgeschoben. Hierbei reservieren Nutzer vorsorglich und spekulativ Internet-Domains, um diese später gewinnbringend zu verkaufen (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 08.03.2001 - 6 U 31/00). Zugleich liegt ein sittenwidriger Wettbewerbsverstoß vor, wenn konkurrierende Unternehmen Websiten lediglich "blockieren", um Konkurrenz zu verhindern oder diese bei kurzem Freiwerden "abgreifen" (LG München I, Urteil vom 04.04.2006 - 33 O 15828/05).
Rechtsanwalt Domainrecht Karlsruhe
Das Domainrecht gehört in der Regel zum IT-Recht, weist indes - wie sich zeigt - erhebliche Überschneidungen mit dem Urheber- und Medienrecht auf. Unsere Kanzlei bedient für Sie beide Rechtsgebiete, deswegen sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für Domainrecht in Karlsruhe.
Sollten Ihnen selbst Rechtsverstöße vorgeworfen werden, unterstützen wir Sie bei der Abwehr selbiger. Sollten hingegen Dritte oder Mitbewerber Ihre Kennzeichen- oder Markenrechte verletzen oder gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen, setzen wir Ihre Unterlassungs- Schadensersatz oder Gewinnabschöpfungsansprüche durch!
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