Urheber- und Medienrecht | 15.08.2023

Presserecht – Rechtsanwalt Karlsruhe

Obwohl die Auflage der gedruckten Presse zurückgeht, ist die Presse selbst durch die neuen Medien zugänglich wie eh und je. In diesem Blog-Artikel verschaffen wir einen Überblick darüber, was Sie über das Presserecht wissen sollten.

Die Bedeutung der Presse und des Presserechts

Die Presse ist als sogenannte vierte Gewalt für den Funktionsfähigkeit der Demokratie unerlässlich. Das Presserecht wiederum garantiert die Freiheit der Presse. Es umfasst und ermöglicht die kritische Auseinandersetzung mit aktuellen Ereignissen und die Weitergabe von Informationen an die Öffentlichkeit. Gleichzeitig schützt es aber auch die Persönlichkeitsrechte Einzelner um sicherzustellen, dass die Berichterstattung fair und ausgewogen erfolgt. Mit der Pressefreiheit geht stets auch eine Verantwortung einher, nämlich die Verpflichtung zur Wahrheit und zur Schonung der Privatsphäre Einzelner.

Die Pressefreiheit

Im Mittelpunkt des Presserechts steht naturgemäß das Grundrecht der Pressefreiheit gemäß Art. 5 GG. Dieser lautet:

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

Damit schützt die Presse nicht nur die Informationsbeschaffung sondern auch die Verbreitung der Information. Zugleich wird das Recht eines jeden gewahrt, sich jederzeit und uneingeschränkt Zugang zu den Informationen zu verschaffen.

Welche Rechte sich für die Presse ergeben

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass sich "das Presserecht" auf verschiedene Gesetze verteilt, beispielsweise die Landespressegesetze, dem Telemediengesetz, dem Kunsturhebergesetz oder dem Medienstaatsvertrag (früher Rundfunkstaatsvertrag).

Hinsichtlich des Journalistenberufs existieren keine Voraussetzungen. Nachdem ein/e Journalist/in einen Presseausweis erhält, stehen ihr/ihm diverse Rechte zu. Dies umfasst beispielsweise den Zugang zur Gerichtsverhandlungen, staatlichen und politischen Veranstaltungen, manchmal sogar Tatorten. Auch im Strafrecht können den Journalist/innen Zeugnisverweigerungsrechte zustehen oder diese können sich auf Beschlagnahmeverbote berufen. Zudem genießt die Presse einen Sonderstatus bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 85 DSGVO) - sog. Presseprivileg.

Die Grenzen der Pressefreiheit

Wie sich bereits aus Art. 5 Abs. 2 GG ergibt, erschöpft sich die Pressefreiheit in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, dem Jugendschutz um dem Recht der persönlichen Ehre. Daraus hat sich das sogenannte Abwägungsgebot entwickelt. Im Presserecht muss daher stets abgewogen werden zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den Rechten der Person, über die berichtet wird.

Die Rechtsprechung unterscheidet bei der Abwägung zwischen der Sozialsphäre, der Privatsphäre und der Intimsphäre - vgl. etwa BGH, Urteil vom 21.06.2005 - VI ZR 122/04.

Zur Intimsphäre zählt die innerste Gedanken- und Gefühlswelt, beispielsweise Tagebuchaufzeichnungen, Gesundheitszustand und Sexualleben. Nur in den seltensten Fällen überwiegt das Informationsinteresse der Öffentlichkeit.

Die Privatsphäre umfasst das Privatleben sowie den gesamten häuslichen und familiären Lebensbereich, der für die Öffentlichkeit überwiegend verborgen ist. Hierbei kommt es in der Regel darauf an, inwieweit die betroffene Person in der Öffentlichkeit steht. Bei einer gesellschaftlichen relevanten Person tritt das Persönlichkeitsinteresse oft hinter dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit zurück.

Die Sozial- und Öffentlichkeitsphäre umfasst den nach außen gewandten Bereich der betroffenen Person und ist in der Regel wenig geschützt. Öffentliche Auftritte - etwa ein Restaurantbesuch - sind nämlich in der Regel schon nicht geeignet, ein Geheimhaltungsinteresse zu begründen.

Im Presserecht verboten sind ebenfalls Unwahrheiten sowie Beleidigungen.

Rechtsanwalt Presserecht Karlsruhe

Wenn Sie in eine Situation geraten, in der Ihre Persönlichkeitsrechte verletzt werden oder wenn Sie glauben, dass falsche Informationen über Sie verbreitet werden, erfahrene und kompetente Berater an Ihrer Seite zu haben. Wir helfen Ihnen dabei, Ihr Recht auf faire Berichterstattung zu verteidigen.

Zugleich setzen wir uns als Ihre Ansprechpartner und Rechtsanwälte Presserecht Karlsruhe in allen Fällen der Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Unterlassungsansprüche für die Wahrung Ihrer Persönlichkeitsrechte ein. Ob nun im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung oder vereins- und gesellschaftsinterner Diskussionen besitzen wir die nötige Expertise um Ihre Rechte zu verteidigen und durchzusetzen!

Im Rahmen des Presserechts setzen wir unter anderem folgende Ansprüche für Sie durch:

  • Unterlassung zum Beispiel von Falschbehauptungen
  • Gegendarstellungen
  • Richtigstellungen
  • Löschung
  • Schadensersatz und Gewinnabschöpfung

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