Urheber- und Medienrecht | 01.08.2023

Social Media und Urheberrecht: Das sollten Sie beachten

In der heutigen digitalen Ära sind Social Media Plattformen wie Instagram, Twitter, Facebook, Tik Tok und Co. zu einem integralen Bestandteil unseres Lebens geworden. Menschen nutzen sie, um sich zu vernetzen, Inhalte zu teilen und ihre Kreativität auszuleben. Doch die zunehmende Verbreitung von Inhalten auf Social Media bringt auch rechtliche Fragen mit sich, insbesondere im Zusammenhang mit dem Urheberrecht. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie, was Sie im Bezug auf Social Media und Urheberrecht wissen müssen.

Was ist Urheberrecht und was gilt auf Social Media?

Das Urheberrecht ist ein rechtlicher Schutz, der dem Schöpfer eines Werkes die exklusiven Rechte zur Nutzung und Verbreitung gewährt - auch im Bereich Social Media. Was ein Werk ist, definiert § 2 UrhG. In Bezug auf Social Media Plattformen sind insbesondere relevant:

  • Sprachwerke wie Schriftwerke oder Reden
  • Werke der Musik
  • Werke der Tanzkunst
  • Filmwerke

Hierzu zählen auch Twitter-Posts (sog. "Tweets") oder sonstige eigene Posts gelten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.08.2011 - 6 U 78/10 zur Urheberrechtsfähigkeit von Nachrichtentexten). Das Urheberrecht gilt auch im Internet und insbesondere auf Social Media (BGH, Urteil vom 30.04.2020 - I ZR 228/15.)

Teilen, Reposten und Retweeten

Das Teilen und Retweeten von Inhalten auf Social Media ist alltäglich und kann als Form der Anerkennung und Verbreitung von Ideen dienen. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass das Teilen von urheberrechtlich geschützten Inhalten ohne Zustimmung des Urhebers rechtliche Konsequenzen haben kann. Nicht jeder, der ein Werk - beispielsweise ein Bild - auf Social Media teilt, willigt automatisch in dessen Verbreitung oder Nutzung ein. Hier muss das Urheberrecht unter den Besonderheiten von Social Media im Einzelfall überprüft werden.

Was jedenfalls erlaubt sein dürfte, ich das Benutzen der Teilen / Repost / Retweet - Funktion (vgl. AG Köln, 22.04.2021 - 111 C 569/19). Die Argumente: das Teilen eines ohnehin schon öffentlichen Beitrags erhöht den potenziellen Empfängerkreis nicht. Daher liege keine Verbreitung im Sinne von § 19a UrhG vor. Zudem gebe derjenige, der etwas auf einer Plattform mit integrierter Teilen-Funktion postet, konkludent sein Einverständnis dazu ab, dass andere Nutzer diese Funktion auch benutzen.

Dies bedeutet allerdings nicht, dass Nutzer fremde Beiträge auf anderen Plattformen posten dürfen oder diese beispielsweise auf der eigenen Website veröffentlichen dürfen (vgl. LG München I, Endurteil vom 20.06.2022 - 42 S 231/21). Postet ein Fotograf ein Naturfoto auf Instagram, dürfen Sie dieses Foto nicht benutzen, um damit Ihre eigene Homepage zu verschönern. Zuvor stellen Sie unbedingt sicher, dass der Urheber der Veröffentlichung zugestimmt hat.

Urheberrechtsverletzung bei Erstellung eigener Inhalte

Selbst wenn Sie eigene Inhalte auf Social Media erstellen, müssen Sie auf die Einhaltung von Urheberrechten achten. Auch hier gilt: geschützte Werke dürfen nur mit Zustimmung des Schöpfer benutzt und verarbeitet werden. Ein Beispiel gilt für das Unterlegen von Posts mit Musik auf Instagram. Das Unternehmen stellt - für die private Nutzung - eine Musikbibliothek samt entsprechender Lizenzen zur Verfügung. Sobald aber ein kommerzieller Zweck verfolgt wird, muss sich der Nutzer selbst um die entsprechende Lizenz kümmern. Dies ist leider nur dem "Kleingedruckten" in den Nutzungsbedingungen zu entnehmen. Kommerzielle Nutzer müssen auf Creative Common Lizenzen oder lizenzfreie Musik zurückgreifen. Anderenfalls müssen die Nutzer entsprechende Lizenzen käuflich erwerben.

Beachten Sie, dass die Nutzung fremder Musikstücke für private Nutzer lediglich eine Ausnahme darstellt. Andere Werke, zum Beispiel fremde Fotos, dürfen auch private Nutzer nicht verwenden!

Urheberrechtsverletzung vorbeugen: Inhalte schützen

Neben dem Teilen fremder Inhalte sollten auch Sie als aktiver Nutzer darauf achten, dass Ihre eigenen Werke nicht unrechtmäßig verwendet werden. Wenn Sie beispielsweise ein talentierter Fotograf sind und Ihre Bilder auf Instagram posten, sollten Sie sicherstellen, dass Sie klare Nutzungsbedingungen festlegen und gegebenenfalls Wasserzeichen oder Copyright-Vermerke hinzufügen.

Social Media und Urheberrecht - Ihre Ansprechpartner

Wir sind Ihre kompetenten und zuverlässigen Ansprechpartner im Bereich Social Media und Urheberrecht. Wir können präventiv beim Schutz Ihrer Urheber- und Persönlichkeitsrechte helfen, indem wir Lizenzverträge prüfen oder erstellen. Stehen Sie "auf der anderen Seite" und Ihnen werden Urheberrechtsverletzungen vorgeworfen oder Sie haben eine Abmahnung erhalten, helfen wir Ihnen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Überschneidungen bestehen insbesondere auch zum Sportrecht. Gerade Sportler stehen oft in der Öffentlichkeit und versuchen sich in jungen Jahren, eine eigene Marke und Internetpräsenz aufzubauen. Auch hierbei sind wir Ihnen mit unserer langjährigen Expertise behilflich.

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