Fusion

Unter Fusion versteht man im Allgemeinen den Zusammenschluss von zwei oder mehreren Unternehmen oder Vereinigungen zu einem Unternehmen oder einer Vereinigung. Sie unterliegt vielen juristischen Anforderungen, die ohne anwaltliche Beratung schlichtweg nicht zu bewältigen sind.

Was versteht der Jurist unter Fusion?

Ganz einfach ist der Begriff nicht zu erklären. Da holen wir ein wenig aus:

Gerade im Sport verändert sich die Vereinslandschaft. Der demographische Wandel und die kommerzielle Konkurrenz verursachen erhebliche Mitgliederrückgänge. Dem Nachbarverein geht es ähnlich. Schnell fällt das Schlagwort „Fusion“.

Der Jurist kennt – was den Zusammenschluss von Vereinigungen betrifft – nicht nur diesen Begriff. Steht ein Zusammenschluss an, schaut er zunächst in das Umwandlungsgesetz. Das regelt die Einzelheiten, die rechtlich ablaufen, wenn zwei bislang eigenständige Vereinigungen sich zusammenschließen:

Da gehen Rechte über, Rechte gehen verloren, entstehen Mitspracherechte, Austrittsrechte. Ein bestimmtes Verfahren ist angeordnet usw.

Im Allgemeinen regelt das Umwandlungsgesetz die sog. Verschmelzung und Spaltung, nicht jedoch die Fusion.

Bei letzterer wird der Übergang von Rechten nicht – wie bei der Verschmelzung und Spaltung – im Wege einer Gesamtrechtsfolge geregelt, d.h. alles geht über und wird gewissermaßen in einem Abwasch erledigt. Es geht vielmehr im Wege der Einzelrechtsnachfolge nach allgemeinen Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) jedes einzelne Recht auf die neue Vereinigung über. Das macht den fusionsmäßigen Zusammenschluss unter Umständen kompliziert.

Welcher Weg der Beste für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein ist, kann ohne juristische Beratung schlichtweg nicht beurteilt werden.

Welche Erfahrung hat Dr. Schneider in OBIGEN Bereichen?

Dr. Schneider beschäftigt sich seit Jahren mit den Themen Fusion, Umwandlung, Zusammenschluss und berät eine vielfältige Klientel im Wirtschaftsrecht.

2013 hat er mit seinem damaligem Rechtsreferendar Sascha May, der heute ebenfalls als Rechtsanwalt tätig ist, einen Aufsatz in der renommierten Fachzeitschrift Sport und Recht (SpuRt) veröffentlicht. Der Titel lautet „Wege des Zusammenschlusses von (Sport-) Vereinen – Verschmelzung, Spaltung oder Fusion.“

Der Beitrag ist einer der wenigen Fachaufsätze neueren Datums, der die unterschiedlichen Möglichkeiten von Fusion, Umwandlung, Zusammenschluss aufzeigt. Dr. Schneider ist ausgewiesener Spezialist im Gesellschaftsrecht und dort insbesondere im Vereinsrecht.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus H. Schneider

Sekretariat Dr. Markus H. Schneider

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