Unternehmensnachfolge

Der Begriff Unternehmensnachfolge umfasst den Nachfolgeprozess, seine Voraussetzungen, Ziele und Eigenheiten.

Unternehmensnachfolge

Mittelständische Unternehmen, vor allem Familienunternehmen kennen das Problem der Unternehmensnachfolge:

Die ältere Generation möchte kürzer treten, es findet sich aber kein Firmennachfolger. Die Suche nach einem Firmennachfolger muss nicht in der Familie enden. Tatsächlich finden sich Interessenten häufig auch unter Jungunternehmern, die die Selbständigkeit bevorzugen und beabsichtigen, ein Unternehmen neu zu gründen. Aus Sicht der Jungunternehmer muss es indes keineswegs eine Neugründung sein. Warum nicht ein bestehendes und funktionierendes Unternehmen übernehmen und weiterführen? Warum nicht Firmennachfolger?

Vorteile der Unternehmensnachfolge:

Als Firmennachfolger oder Familienunternehmensnachfolger erzielen Sie vom ersten Tag an Umsatz.

Das Unternehmen ist am Markt etabliert, Mitarbeiter sind eingearbeitet. Der Unternehmer, der auf der Suche nach einem Unternehmensnachfolger ist, sieht sich nicht auf die Familie begrenzt und kann dadurch auch familiäre Problemzonen umgehen, findet er einen Nachfolger, der nicht aus der eigenen Familie stammt. Für den Unternehmensnachfolger besteht die Herausforderung darin, dass er von Anfang an sein unternehmerisches Können unter Beweis stellen muss.

Welche Beratungsleistungen bieten IHNEN die schneideranwälte?

Die Unternehmensnachfolge ist auch in rechtlicher Hinsicht eine aufwändige Angelegenheit. Hier nur ein Auszug von Fragen, die sich stellen können:

  • Wie gestalte ich den Übernahmevertrag (Kauf-, Pacht-, Schenkungsvertrag)?
  • Welche Verpflichtungen bestehen gegenüber Mitgliedern einer Unternehmerfamlie?
  • Welche gesetzlichen Pflichten bestehen gegenüber Arbeitnehmern?
  • Bestehen Haftungsrisiken für (Alt-) Verbindlichkeiten?
  • Pflichten zur Übernahme der Haftung für betriebsbedingter Steuern?
  • Garantien- und Gewährleistungen aus Altverträgen?
  • Wie ermittele und finanziere ich den Kaufpreis?
  • Wie sollte die Übergabephase gestaltet werden?

Ihre Fragen bearbeiten wir interdisziplinär.

Ihr Ansprechpartner stellt den Beratungsbedarf zusammen und koordiniert die Lösungsansätze innerhalb der Partnerschaft, je nach Fachgebiet. Spezialisiert sind wir insbesondere im Handelsrecht, im Gesellschaftsrecht und im Erbrecht, im Arbeitsrecht und allgemein im Bereich des Wirtschaftsrechts und des Vertragsrechts.

Zusätzliche Aufgaben lassen sich durch unsere Kooperationspartner im Steuerrecht, im internationalen Wirtschaftsrecht oder innerhalb unseres beträchtlichen Netzwerkes klären.

Haben Sie Fragen zur Unternehmensnachfolge?

Gehören Sie einem Familienunternehmen an?

Sind Sie potentieller Firmennachfolger?

Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Beratungstermin unter + 49 (0) 721 943 114 0.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Markus H. Schneider

Sekretariat Dr. Markus H. Schneider

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