Mietrecht | 05.01.2022

Gewerbemietrecht Karlsruhe – Dr. Schneider & Partner Rechtsanwaltsgesellschaft mbB

Dem Gewerbemietrecht kommt im Wirtschaftsleben überragende Bedeutung zu.

 

Denn zum einen bildet der Gewerbe- / Geschäftsraummietvertrag für eine Vielzahl von – mietenden – Unternehmen eine der Existenzgrundlagen schlechthin:

 

Ohne Gewerbe- bzw. Geschäftsräume kein Betrieb und kein Umsatz.

 

Zum anderen stellen vermietete Gewerberäume für Vermieter eine beachtliche Einnahmequelle dar, mit der aber auch Verpflichtungen einhergehen.

 

So der so:

 

Fehler, insbesondere beim Abschluss des Gewerberaummietvertrags, sind zu vermeiden.

Gewerbemietrecht Karlsruhe und Gewerberaummietrecht - überlassen Sie nichts dem Zufall, sondern alles dem Spezialisten!

Gewerbemietrecht Karlsruhe

Ungeachtet seiner überragenden wirtschaftlichen Bedeutung ist nämlich das Gewerberaummietrecht gesetzlich nur rudimentär geregelt. Das heißt es gibt nur wenige gewerberaummietrechtsspezifische Vorschriften.

Infolgedessen kommt es auch im Gewerbemietrecht Karlsruhe entscheidend auf die Vertragsgestaltung an. Außerdem auf die Kenntnis der gewerberaummietrechtlichen Rechtsprechung, insbesondere des Bundesgerichtshofs, die hierzu ergangen ist.

Fehler bei der Vertragsgestaltung ziehen regelmäßig Probleme nach sich, die nur schwer oder gar nicht zu lösen sind.

Gewerbemietrecht Karlsruhe - Typische Regelungen und Probleme

Anders als im Wohnraummietrecht gibt es im Gewerbemietrecht keine mieterschützenden Vorschriften.

Auch gesetzliche Vorschriften zur Mieterhöhung gibt es - anders als im Wohnraummietrecht - beispielsweise nicht.

Falls hierzu im Gewerberaummietvertrag nichts geregelt wird, kann die Miete grundsätzlich nicht bzw. nur durch Vereinbarung erhöht werden.

Viel kann - und sollte - mietvertraglich geregelt werden und zwar sowohl durch Individualvereinbarung, als auch durch Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Zu den typischen Regelungen und Problemen im Gewerberaummietrecht / Gewerbemietrecht Karlsruhe gehören u.a.

  • Schriftform gemäß § 550 BGB
  • Vertragslaufzeit
  • Miethöhe und Mieterhöhungen
  • Betriebskosten
  • Schönheitsreparaturen
  • Instandhaltung / Instandsetzung
  • Gewährleistungsbeschränkungen
  • Konkurrenzschutz
  • Betriebspflicht und Sortimentsbindung

Zudem kam in den vergangenen zwei Jahren im Gewerbemietrecht Karlsruhe die Frage auf, ob coronabedingte Betriebsschließungen einen Einfluss auf das Gewerberaummietrecht haben.

Kurz gesagt auf die Mietzahlungspflicht des Mieters.

Gewerbemietrecht und Gewerberaummietrecht - Was Sie von uns erwarten dürfen.

Im Falle unserer Beauftragung dürfen Sie erwarten: Erfahrung, Expertise und Engagement.

Zwei Fachanwälte für Mietrecht, die bereits jahrzehntelang sowohl außergerichtlich, als auch gerichtlich im Mietrecht schwerpunktmäßig tätig sind, bieten hierfür Gewähr - für Vermieter und Mieter.

Benötigen Sie als Vermieter oder Mieter rechtlichen Rat im Gewerbemietrecht? Dann melden Sie sich, um von unserer Spezialisierung zu profitieren:

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